Leistungsantrag

Nach Mitteilung Ihrer Berufsunfähigkeit, erhalten Sie vom Versicherer den umfangreichen und teilweise schwer verständlichen Leistungsantrag mit einer Vielzahl von Fragen, auch „zwischen den Zeilen“. Es werden genaue Informationen über Ihre gesundheitliche und berufliche Situation sowie Ihr Einkommen nebst entsprechenden Nachweisen eingefordert. Dies sind ärztliche Berichte, der Tätigkeitsbericht, Einkommensnachweise und andere relevante Dokumente, die Ihre Berufsunfähigkeit nachweisen müssen.

 

> Definition der Berufsunfähigkeit

BU liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer:

  • in Folge von Krankheit oder Körperverletzung 
  • die anhand eines geeigneten Diagnose-, Behandlungs- oder Therapiestands medizinisch nachzuweisen ist
  • seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich über die vertragliche Mindestdauer (6 Monate in neueren Verträgen) nicht mehr bis zur vertraglich vereinbarten Leistungsgrenze (regelmäßig 50%) ausüben kann bzw. über diese Mindestdauer ausüben konnte.
 

> Berichte des behandelnden Arztes 

sollten zum Zwecke der Antragstellung gefertigt sein (Berücksichtigung der Mindestdauer und Leistungsgrenze und Beschränkung auf die relevanten Diagnosen!). Dahingehend sind sie unbedingt zu überprüfen und erforderlichenfalls sollte Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden. 

 

> Schweigepflichtsentbindung

sollte nur beschränkt auf den behandelnden Arzt erteilt werden und dieser aufgefordert werden, Ihnen seinen Bericht vorab zur Überprüfung und Freigabe zuzusenden. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten und können besprechen, welche Informationen er an die Versicherung weitergibt. 

 

> Der Tätigkeitsplan

verlangt eine minutiöse Aufstellung des beruflichen Tagesablaufs vor und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. Der Tätigkeitsplan stellt neben der medizinischen Einschätzung die Grundlage für die Entscheidung des Versicherers über die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit des Versicherten dar.

–> Gerne unterstütze ich Sie umfassend bei der Antragstellung, um sicherzustellen, dass wir alle relevanten Informationen und Dokumente einreichen. 

Ich stehe Ihnen mit allen Ihren Fragen zur Verfügung

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Tel.   +49 173 511 2125

Kanzlei München

Dr.  Daniela Otten
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