Leistungsprüfung

Haben Sie den Leistungsantrag bei Ihrer BU-Versicherung eingereicht, prüft diese ihre Leistungspflicht.

 

> Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten

Bevor die Versicherung in die eigentliche Prüfung Ihrer Berufsunfähigkeit einsteigt, kontrolliert sie die eingereichten Arztberichte regelmäßig dahingehend, ob Sie die vor Abschluss des Versicherungsvertrags gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet haben.  Ansonsten liegt eine  Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflicht (VVA) vor.

Das kann selbst das Verschweigen einer Vorerkrankung sein, die mit Ihrer Berufsunfähigkeit nichts zu tun hat und von der der Versicherer aus den medizinischen Unterlagen erfährt. Deshalb ist es elementar, dass diese Unterlagen sämtlich vorab entsprechend geprüft werden.

Eine Verletzung der VVA nehmen die Versicherungen oft zum Anlass, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen oder anzufechten. Das bedeutet, dass Ihr Versicherungsschutz verloren geht. Sie dürfen hier auch im Hinblick auf einen etwaigen zukünftigen BU-Fall nicht ohne Rücksprache mit einem Spezialisten aufgeben! Die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Versicherung sollte anwaltlich überprüft werden. Ist diese nicht gegeben und lenkt die Versicherung nicht ein, muss zunächst der unveränderte Fortbestand des Vertrags als Rechtsgrundlage für die geforderte BU-Leistung in einem Gerichtsprozess  festgestellt werden. Erst anschließend erfolgt die konkrete Leistungsprüfung durch die Versicherung. 

–> Gerne überprüfe ich die Erfolgsaussicht eines solchen Gerichtsprozesses und führe diesen ggf. für Sie.

 

> Prüfung der Berufsunfähigkeit

Erst wenn eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht in Betracht kommt, steigt der Versicherer in die eigentliche Prüfung der Berufsunfähigkeit ein.

Verzögerung der Leistungsentscheidung

Dem Versicherer müssen zur Prüfung und Entscheidung selbstredend alle relevanten Unterlagen vorliegen. Diesen Umstand nutzt der Versicherer nicht selten für eine zermürbende Verzögerung der Leistungsentscheidung, indem er immer weitere Informationen einfordert.

–> Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie von der Versicherung hingehalten werden, sollten Sie einen Spezialisten heranziehen und können mich gerne kontaktieren.

Ich werde prüfen, ob es dem Versicherer anhand der vorliegenden Informationen bereits möglich gewesen ist, eine Leistungsentscheidung zu treffen. In diesem Fall werde ich den Versicherer unter Fristsetzung zur Leistungsentscheidung auffordern.

Gutachter

Legen die Berichte und Einschätzungen der behandelnden Ärzte eine BU nahe, wird der Versicherer Sie meistens noch zu einem von ihm benannten Gutachter schicken.

Diese Gutachter sind in der Regel klinisch unerfahren und arbeiten für Gutachterinstitute, die von der Versicherungsbranche wirtschaftlich abhängig sind. Erfahrungsgemäß erstellen sie zumeist aufgeblasene Parteigutachten ohne neutrale Beurteilung und angemessene wissenschaftliche Methodik.

Wenn Sie aufgrund des Gutachtes nicht berufsunfähig sind, wird der Versicherer die Leistungen voraussichtlich ohne weitergehende Prüfung ablehnen.

Eine gute Vorbereitung auf den Termin mit dem Gutachter kann schon einiges ausmachen!

–> Gerne bereite ich Sie umfassend auf diesen Termin vor.

 

Ich stehe Ihnen mit allen Ihren Fragen zur Verfügung

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Tel.   +49 173 511 2125

Kanzlei München

Dr.  Daniela Otten
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