Nachprüfungsverfahren

Hat die Versicherung Ihre Berufsunfähigkeit anerkannt und zahlt Ihnen eine Berufsunfähigkeitsrente, hat sie das Recht Ihre bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit turnusmäßig zu überprüfen. Dazu wird sie von Ihnen Informationen über Ihren aktuellen Gesundheitsstand einfordern und Sie evtl. zu einem Arzt oder Gutachter schicken. Für das Nachprüfungsverfahren gelten grundsätzlich die Hinweise zum Leistungsantrag (etwa Arztberichte, Begutachtung).

Gehen Sie von einer fortbestehenden  Berufsunfähigkeit aus, ist es wiederum ratsam, sich gleich vom Experten begleiten zu lassen, damit keine Fehler zur Leistungseinstellung führen. Spätestens wenn die Versicherung das Nachprüfungsverfahren mit einer Leistungseinstellung beendet, sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Die Mehrheit der Nachprüfungsentscheidungen der Versicherer sind sachlich, rechtlich und medizinisch angreifbar.

–> Auch im Nachprüfungsverfahren berate und vertrete ich Sie natürlich gerne

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