Kosten
Kosten meiner Tätigkeit
Ihr Vertrauen ist mir wichtig
Neben einer erstklassigen anwaltlichen Unterstützung möchte ich durch eine transparente
Kostenkommunikation sicherstellen, dass Sie sich in jeder Phase unserer Zusammenarbeit auch in diesem Punkt wohl und gut informiert fühlen.
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
Ist eine eingehende rechtsanwaltliche Prüfung, Beratung und Vertretung in Ihrem Fall angezeigt oder die Sache leider aussichtslos?
Ich stehe Ihnen jederzeit telefonisch oder per Email für eine unverbindliche Ersteinschätzung
zur Verfügung:
Tel. +49 173 511 2125
Email otten@bu-rechtsanwalt.de
Meine Leistungen erbringe ich in der Regel zu einem zuvor vereinbarten Stundenhonorar.
Ohne Honorarvereinbarung ist gesetzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Dabei richten sich die Gebühren nach dem Streitwert, d.h. der vertaglichen Jahresrente. Ob diese € 12.000 oder € 120.000 beträgt, wirkt sich auf meinen konkreten Aufwand im Einzelfall allerdings nicht aus. Durch ein Stundenhonorar wird eine angemessene Vergütung im beiderseitigen Interesse sichergestellt. Ich biete Ihnen bei hoher Kompetenz einen fairen Stundensatz. In einem Gerichtsverfahren bilden die RVG-Gebühren immer den abzurechnenden Mindestbetrag.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, so tritt diese erst ein, wenn Ihr Leitungsantrag abgelehnt wird. Die Kostenerstattung erfolgt maximal in Höhe des nach RVG berechneten Honorars. Gerne hole ich eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.
Welche Vergütung wann zum Einsatz kommt, besprechen und vereinbaren wir natürlich im Vorfeld. Im Verlauf des Mandats halte ich Sie über die Einschätzung des Zeitaufwands für anstehende Leistungen stets informiert.
Ich stehe Ihnen für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne zur Verfügung
Kontaktieren Sie mich!
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Kanzlei München
Dr. Daniela Otten
Ainmillerstr. 33
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Deutschland
