Widerspruchs- und Klageverfahren

> Ablehnung

Selbst wenn Sie schwer krank und arbeitsunfähig sind, erklärt der BU-Versicherer nicht selten die Ablehnung Ihres Antrags. Die Ablehnungsquote liegt bei ca. 30%. Häufigster Ablehnungsgrund ist ein BU-Grad unter 50%, gefolgt von der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten und der Nichterreichung des Prognosezeitraums.

Sind Sie der Ansicht, die Ablehnung sei zu Unrecht erfolgt, sollten Sie spätestens jetzt einen Spezialisten heranziehen und nicht allein einen endlosen Schriftverkehr mit der Versicherung starten.

Ich habe mich bereits mit etlichen Ablehnungsbegründungen und medizinischen Gutachten auseinandergesetzt und vermag deren Schwachstellen und Unstimmigkeiten zu erkennen. Gerne werde ich hier für Sie tätig!

 

> Befristetes  Anerkenntnis

Möglicherweise spricht Ihr Versicherer lediglich ein befristetes Anerkenntnis aus. Der Vorteil liegt hier in einem schnellen Beginn der Rentenzahlung. Der Nachteil besteht aber darin, dass sie nach Ablauf der Frist einen neuen Leistungsantrag stellen müssen und wieder in der Erstprüfung sind.Das sollten Sie nicht vorschnell und ungeprüft akzeptieren! Die Befristung muss ausführlich begründet werden. Gerne überprüfe ich die Begründung und erörtere mit Ihnen  die sinnvolle Vorgehensweise. 

 

> Widerspruch und Klage

Ergibt meine Prüfung der Ablehnung oder des befristeten Anerkenntnisses, dass ein Vorgehen gegen die Versicherung angezeigt ist, so mache ich Ihre Ansprüche zunächst aussergerichtlich gegenüber der Versicherung geltend (sog. Widerspruch) Sollte die Versicherung nicht einlenken, ist unter Berücksichtigung der Erfolgsasichten und des Kostenrisikos (u.a. Rechtsschutzversicherung) die gerichtliche Klage zu erwägen.

Ich stehe Ihnen mit allen Ihren Fragen zur Verfügung

Kontaktieren Sie mich!

Kanzlei München

Dr.  Daniela Otten
Ainmillerstr. 33 
D-80801 München 

Deutschland

Tel.  +49  173 511 2125
Email  otten@bu-rechtsanwalt.de

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